Alle Teilnehmer an (((eTicket Deutschland dürfen Änderungen am Ticketing Standard beantragen und über die gewünschte Änderungen abstimmen. Und zwar bei der alljährlichen Teilnehmerversammlung in Köln.
Im zweiten Quartal 2012 haben wir zum ersten Mal die Teilnehmer an (((eTicket Deutschland nach Köln eingeladen, um über Änderungen am Standard abzustimmen. Damals kamen die Vertreter und Vertreterinnen von rund 140 Unternehmen. Heute sind mehr als 700 Verkehrsunternehmen und -verbünde Teilnehmer. Die kommen natürlich nicht alle nach Köln, sondern bündeln und übertragen ihre Stimmen. So stimmt dann beispielsweise die Vertreterin eines Verbundes auch im Namen der Verkehrsunternehmen ab, die dem Verbund angehören. Damit ein Beschluss angenommen wird - sei es nun ein sogenannter Change Request am Standard oder eine Änderung im Kontext des Deutschland-Tickets - braucht es eine Dreiviertelmehrheit.
So funktioniert die Stimmrechtsverteilung
Wir haben lange überlegt, wie wir die Stimmanteile gewichten wollen: sollen die Verkehrsunternehmen mit dem größten Umsatz auch das größte Stimmrecht haben? Oder die, die meisten eigenen Fahrzeuge haben? Die mit dem größten Passagieraufkommen? Letztlich haben wir entschieden, dass diejenigen, die viel in das digitale Vertriebssystem investieren, auch viel Mitbestimmungsrecht benötigen. Schließlich haben sie bei Änderungen des Standards auch den größten Aufwand.
Deshalb haben wir die Zahl der Stimmen an die Anzahl der ausgegebenen Nutzermedien (zum Beispiel Chipkarten) sowie der ausgegebenen Secure Application Modules (SAMs, von denen jeweils eines in jedes (((eTicket-Terminal verbaut wird) geknüpft:
- Dienstleister mit weniger als 50 SAMs erhalten eine Stimme
- Dienstleister mit 51 bis 151 SAMs zwei Stimmen
- Dienstleister, die mehr als 2500 SAMs nutzen, erhalten 20 Stimmen
- Kundenvertragspartner und Produktverantwortliche mit bis zu 50.000 SAMs erhalten ebenfalls eine Stimme
- KVP und PV mit bis zu 100.000 SAMS haben zwei Stimmen
- KVP mit bis zu 250.000 SAMs erhalten fünf Stimmen
- KVP mit mehr als einer Million aktiver SAMs haben 20 Stimmen
- Produktverantwortlich mit bis zu 300.000 SAMS haben sieben, alle darüber acht Stimmen, die sie für oder gegen eine Änderung einbringen können.
Ist ein Verkehrsunternehmen gleichzeitig Kundenvertragspartner und Dienstleister, kommt das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip zum Tragen: Hat das Unternehmen beispielsweise 400 SAMS (5 Stimmen) und 100.000 Nutzermedien (2 Stimmen), hat es in der Teilnehmerversammlung fünf Stimmen.