Was ist ein eTicket - und wie funktioniert es?

Ein eTicket ist ein elektronischer Fahrschein für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Im Fachjargon heißt es übrigens Fahrberechtigung statt Fahrschein oder Ticket. Wenn wir von einem elektronischen Ticket sprechen, kennzeichnen wir das durch die Schreibweise mit den drei Klammern: (((eTicket.

Gespeichert wird ein (((eTicket auf einem Chip, der über ein standardisiertes Funkverfahren beschreib- und lesbar ist. Deshalb kann ein (((eTicket auf ganz verschiedenen Nutzermedien gespeichert werden: einem Smartphone, einer Plastikkarte wie bei einem Monatsticket, einem Jobticket oder einem Jahresabo oder auch Wearables wie Smartwatches.

Auf dem Chip wird der Fahrschein als Datensatz abgebildet und verschlüsselt, so dass er nicht manipuliert werden kann. Um die Echtheit eines solchen (((eTickets zu prüfen, nutzen Kontrollteams in Bus und Bahn elektronische Lesegeräte, die das (((eTicket prüfen und sofort anzeigen, ob das Ticket hier und jetzt gültig ist. 

Video: Was ist ein eTicket?

Video: Nutzermedien im Vergleich

Video: Datenschutz bei (((eTicket Deutschland

Bei Handytickets, die Fahrgäste über die App ihres Verkehrsunternehmens kaufen, wird das (((eTicket optisch als 2D-Barcode auf dem Display angezeigt.  Das liegt vor allem daran, dass noch nicht alle Smartphone-Hersteller die benötigten Möglichkeiten zum Datenaustausch via Funk (NFC) zu Verfügung stellen. Um die Handytickets gegen Kopien per Screenshot zu schützen, haben wir den Motics (Mobile Ticketing Crypto Service) entwickelt. 

Wussten Sie schon? Genaugenommen handelt es sich bei einem ausgedruckten Barcode auf Papier auch um ein elektronisches Ticket, weil es mit einem entsprechenden Lesegerät gescannt und dessen Gültigkeit geprüft werden können. Anders als bei Handytickets haben wir für Barcodes auf Papier bisher allerdings noch keinen Kopierschutz entwickelt.  

Mehr zum Motics

Fahrgäste brauchen weder Tarifkenntnisse noch das passende Kleingeld für den Automaten. Sie steigen einfach ein und fahren los - ganz ohne Kleingeld. Bei Verlust der Chipkarte (oder des entsprechenden Nutzermediums) kann das eTicket unkompliziert gesperrt und in kürzester Zeit ersetzt werden. Verkehrsunternehmen und –verbünde müssen ihren Kunden nicht mehr regelmäßig neue Monats- bzw. Jahreskarten zuschicken. Das spart Zeit und Geld und tut der Umwelt gut.

Technisch ist eine Chipkarte i. d. R. fünf Jahre lang nutzbar. Danach muss sie ersetzt werden. Normalerweise schickt das ausgebende Verkehrsunternehmen die neue Chipkarte rechtzeitig dem Fahrgast zu. Durch eine Neuerung bei unserem Sicherheitsmanagement können Chipkarten zukünftig auch länger genutzt werden. 

Aktuell bieten mehr als 470 Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde (((eTickets an. Überall dort, wo das blaue e mit den Klammern zu sehen ist, gelten (((eTickets. 

Fahrgäste erhalten ihr eTicket direkt bei ihrem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund beziehungsweise über ihren Arbeitgeber (Jobticket). Abonnenten, die ein Monats-, Jahres- oder Jobticket haben, bekommen ihre Chipkarte entweder per Post oder können sie im Kundencenter abholen. Bei Verkehrsunternehmen, die Einzelfahrscheine als (((eTicket anbieten, erhalten Fahrgäste die Nutzermedien im Kundencenter oder, wie beispielsweise in Münster, am Ticket-Automaten.

Auf welchem Nutzermedium das eTicket abgebildet wird, spielt eigentlich keine Rolle. Hauptsache ein Chip hat darauf Platz. Entsprechend können auch Uhren, Schlüsselanhänger und vor allem NFC-fähige Smartphones genutzt werden.

Die Chipkarte ist allerdings zumindest in Deutschland das mit Abstand meistverbreitete Nutzermedium: Mehr als 15 Millionen Chipkarten sind aktuell im Umlauf. Damit nutzen ungefähr 80% der Passagiere im ÖPNV ein (((eTicket auf einer Chipkarte.

Insofern es sich nicht um ein anonymes (((eTicket handelt, werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht, Geburtsdatum und das Ticket selbst gespeichert. Sprich: Auf dem Chip ist hinterlegt, ob es sich um eine Monatskarte, ein Azubi- oder Semesterticket handelt, ein Jahresabo ist, innerhalb welcher Region es gültig ist und wem es gehört.

Gemäß § 6 Abs. 1 b) DSGVO werden die für die Abrechnung erforderlichen Daten (zurück gelegte Strecke oder gekaufte Tickets), die persönlichen Daten des Fahrgastes (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) und die ansonsten über die Fahrt erhobenen Daten getrennt verarbeitet. Die Stammdaten (Adresse, Kontoverbindung) und die Rechnungsdaten werden nur zum Zwecke der Abrechnung oder Reklamationsbearbeitung zusammengebracht.

Persönliche Daten des Fahrgastes
Ein Lesegerät kann bei einer Fahrscheinkontrolle nur nach PIN-Eingabe oder asymmetrischer Authentisierung durch den Fahrgast auf die persönlichen Daten des Fahrgastes (Name, Geschlecht, Geburtstag, Kundentyp,…) zugreifen. Nutzt ein Fahrgast mit seinem (((eTicket Fahrzeuge von zwei unterschiedlichen Verkehrsunternehmen, werden nur sogenannte pseudonyme (auf die Berechtigung bezogene) Daten zu Abrechnungszwecken ausgetauscht. Bei einer Kontrolle wird also nur überprüft, ob das Ticket zum Zeitpunkt und am Ort der Kontrolle gültig ist. 

Statistiken
Daten, die Verkehrsunternehmen helfen, das Angebot zu verbessern - zum Beispiel: wann nutzen wie viele Passagiere welche Linien wohin - werden ohne jeden Bezug zur Person gespeichert und weiterverarbeitet. 

Löschung von Daten
Soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen für personenbezogene oder pseudonyme Abrechnungsdaten bestehen, werden alle bei einer Fahrt entstandenen personenbezogenen oder pseudonymen Daten durch die EFM-Betreiber bzw. Kundenvertragspartner gelöscht oder vollständig anonymisiert.



Aktuell geben die Verkehrsunternehmen Barcodes als Handyticket aus. Um die zu kontrollieren, muss das Smartphone eingeschaltet sein. Mit dem Motics ist es demnächst auch möglich, das Ticket auf dem NFC-Chip des Smartphones zu speichern. Doch auch hier muss das Gerät an sein, um das Ticket zu kontrollieren. 

Grundsätzlich ist es aber technisch möglich, ein Ticket auf einem NFC-Chip auch dann zu kontrollieren, wenn das Handy ausgeschaltet ist. In der Praxis gibt es diesen Fall aber noch nicht.

Fahrgäste, die ihre Chipkarte verloren haben, können ihr eTicket problemlos durch ihr Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen. Gleiches gilt natürlich auch bei Diebstahl. 

Was kann (((eTicket Deutschland?

Die Vision von (((eTicket Deutschland: Fahrgäste sollen mit einem Ticket - sei es auf dem Smartphone oder der Chipkarte - alle öffentlichen Personenverkehrsmittel in Deutschland nutzen können. Der Fahrgast aus Köln soll mit seinem Jobticket auch in Berlin, München oder Hamburg fahren können. Und zwar in Bus, Bahn und Zug.
Auch Tickets für's Carsharing, den eScooter, das Parkhaus oder den Besuch im Zoo können und sollen in einer interoperablen, multimodalen Verkehrswelt mit dem (((eTicket bezahlt werden. 

Damit die deutschen Verkehrsunternehmen und -verbünde das ihren Fahrgästen möglich machen können, gibt es (((eTicket Deutschland.
((eTicket Deutschland ist ein Produkt vom VDV (((eTicket Service für Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, in das sie so ziemlich alle Mobilitätsangebote integrieren und ihren Fahrgästen bargeldloses Ticketing in all seinen Formen anbieten können. 

(((eTicket Deutschland-Chipkarten können mit Guthaben aufgeladen werden. Das funktioniert sowohl an Fahrscheinautomaten als auch bei Service-Schaltern der Verkehrsunternehmen. Diese Pre-Paid-Guthaben kann dann je nach Angebot des Verkehrsunternehmens direkt durch einen Check-In an einem Terminal abgebucht werden. Alternativ können Fahrgäste mit ihrer Guthaben-Chipkarte natürlich auch am Automaten Papierfahrscheine kaufen. In dem Fall ist die Prepaid-Karte vollständig anonym.

Alternativ können Fahrgäste bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort ein Kundenkonto anlegen und ihre Prepaid-Chipkarte um eine Auto-Load-Funktion erweitern. Ist das Guthaben aufgebraucht oder erreicht es einen vorher festgelegten Wert, wird automatisch ein zuvor festgelegter Betrag auf die Karte geladen. 

Diese Prepaid-Funktion von (((eTicket Deutschland gibt es schon seit 2006. Sie war der erste Schritt zum elektronischen Fahrgeldmanagement. Heute ist sie die Grundlage für Account based Ticketing.  

Bei Check-In / Check-Out-Systemen (CiCo) hält der Kunde sein Nutzermedium zum Einchecken an ein Terminal bzw. Lesegerät. Das Gleiche macht er beim Um- oder Ausstieg. Der Fahrpreis wird im Hintergrund berechnet (automatische Fahrpreisermittlung) und entweder direkt vom Guthaben auf der Chipkarte abgezogen (Pre-Paid) oder am Monatsende in Rechnung gestellt (Post-Paid).
Diese automatische Fahrpreisberechnung ermöglicht haltestellengenaue Abrechnungen, so dass Fahrgäste wirklich nur noch die zurückgelegten Kilometer bezahlen müssen. 


Der Grundansatz der automatischen Fahrpreisberechnung ist bei Be-In / Be-Out-Systemen der Gleiche wie bei CiCo. Hier ist aber keine aktive Handlung des Fahrgastes mehr vorgesehen. Das Smartphone oder die Chipkarte werden bei Betreten des Fahrzeuges erfasst und registriert. Verlässt der Fahrgast das Fahrzeug, wird dies ebenfalls registriert und die Berechnung des Fahrpreises erfolgt im Hintergrund.

Im Einsatz ist diese Technik in Deutschland allerdings noch nicht. Es laufen jedoch verschiedene Forschungsprojekte, um unterschiedliche Technologien auf ihre Massentauglichkeit zu testen. 

Eine Mischung aus Check in/Check out und Be in/Be out-Systemen sind Check-In / Be-Out (CiBo)-Lösungen. Diese sind bereits in einigen Ländern im Einsatz. Auch in Deutschland. 

Bei CiBo-Systemen checken Passagiere bei Fahrtantritt im Fahrzeug mit ihrer Chipkarte ein und aktivieren damit in der Regel einen Zeittarif, der z. B. 90 Minuten gültig ist. Ein aktiver Check-Out ist nicht erforderlich. Der Fahrgast kann innerhalb der 90 Minuten fahren, soviel er oder sie will.

CiBo wird für Gelegenheitskunden in Kombination mit einer Smartphone-App angeboten. Hier öffnet der Fahrgast die App des Verkehrsunternehmens und checkt sich via App im Fahrzeug ein. Steigt die Person aus, sorgt die aktive Standorterkennung automatisch für einen Check-Out. 

(((eTicket Deutschland - in a nutshell

Wir machen (((eTicket Deutschland - den deutschen Standard für das elektronische Fahrgeldmanagement. Was das (((eTicket kann, wie Sie mit (((eTickets bezahlen und in welchen Regionen es (((eTickets gibt, sehen Sie rechts im Video. 

Technische Infrastruktur bei (((eTickets

Das (((eTicket wird in einem Hintergrundsystem erzeugt, durch eine IT-Sicherheitsinfrastruktur abgesichert, über Vertriebssysteme ausgegeben, auf einem Nutzermedium gespeichert und mit Kontrollsystemen überprüft.
Damit dieses System überall in Deutschland funktioniert - egal, von welchem Unternehmen das Kontrollgerät produziert oder die App des Verkehrsunternehmens entwickelt wurde, gibt es in Deutschland einen nationalen Standard für elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM): die VDV Kernapplikation und ihren Nachfolger (((etiCORE.
Die VDV-Kernapplikation oder VDV KA sowie (((etiCORE sind eine Bauanleitung für EFM-Systeme in Deutschland. Durch die Verwendung der selben Bauanleitung bzw. des selben Standards, sind alle lokal entstehenden Systeme in der Lage, untereinander zu kommunizieren und sich dadurch miteinander zu vernetzen.