
Der VDV eTicket Service ist Partner des ÖPNV. Wir verkaufen keine Tickets an Fahrgäste. Trotzdem sind zig Millionen Menschen in Deutschland mit unserem Produkt, dem (((eTicket Deutschland, unterwegs. Die meisten von ihnen, mehr als 15,5 Millionen, nutzen (((eTicket Deutschland als Chipkarte. Wie Sie als Fahrgast an ein (((eTicket kommen, erfahren Sie hier.
Diese eTickets gibt es
Als Fahrgast erhalten Sie ihr eTicket direkt bei Ihrem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund. Das ist Ihr Kundenvertragspartner. Wenn Sie ein eTicket im Abo haben - zum Beispiel ein Jobticket, eine Monats- oder Jahreskarte, bekommen Sie Ihr eTicket in Form einer Chipkarte nachhause geschickt - oder Sie holen es persönlich im Kundencenter ab.
In machen Verkehrsverbünden können Sie Chipkarten auch am Automaten ziehen. Das sind dann anonymisierte Pre-Paid-Karten. Ein Upgrade zu z. B. einem Abo ist aber natürlich immer möglich.
Auf dem Handy gibt es natürlich auch eTickets. Mittlerweile bieten die meisten Verkehrsunternehmen und –verbünde eigene Apps an, in denen man auch Tickets kaufen kann. Die kommen dann als 2D-Barcode aufs Display. Dank unserem Kopierschutz Motics können Verkehrsunternehmen auch Jobticket & Co. als Handyticket anbieten.
Egal welches Modell: eTickets sind immer bargeldlos
Je nachdem, welche Ausbaustufe von (((eTicket Deutschland Ihr Verkehrsunternehmen anbietet, können Sie vor der Reise herkömmliche Zeit- und Zonenfahrkarten kaufen oder nach der Reise die zurückgelegte Strecke nach dem Bestpreis-Prinzip bezahlen. Diese automatische Fahrpreisermittlung, die bei Check in/Check out-Systemen zum Einsatz kommt, ist vor allem für Gelegenheitsfahrgäste praktisch, die sich nicht mit Tarifen, Waben und Zonen beschäftigen wollen.
Mittlerweile gibt es neben dem Best-Preis, der automatisch ermittelt wird, weitere eTarife wie z. B. der Luftlinientarif. Hier wird der Preis über die kürzeste Strecke berechnet. Umwege, auch solche, die durch Schienenverkehr bedingt sind, werden nicht eingerechnet.
Egal, welches Modell Ihr Verkehrsunternehmen anbietet: eTickets sind grundsätzlich immer elektronisch und bargeldlos.
Wie lange ist ein eTicket gültig?
Technisch ist eine Chipkarte bis zu fünf Jahren nutzbar. Wie die EC-Karte muss auch eine Chipkarte für den ÖPNV nach fünf Jahren ersetzt werden. Ihr Verkehrsunternehmen bestellt über uns neue Chipkarten und schickt Ihnen Ihr Exemplar rechtzeitig zu.
Darüber hinaus können Abonnements und Zeitkarten ablaufen. Ein Schülerticket zum Beispiel verliert mit dem Ende der Schulzeit seine Gültigkeit. Ein Jobticket mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Chipkarte funktioniert dann zwar technisch noch, die Fahrtberechtigung, also das Ticket, ist aber nicht mehr gültig.