Das (((eTicket macht das Fahren im öffentlichen Nahverkehr wesentlich komfortabler und attraktiver. Denn jetzt heißt es, einfach einsteigen, sich mit Hilfe der Karte identifizieren und losfahren – auch über die Grenzen regionaler Verkehrsverbünde hinweg. Dieses Logo kommuniziert, hier ist das Fahren mit dem (((eTicket möglich.
Mit dem Erwerb der (((eTicket- Karte bei einem Vertragspartner ist der Kunde automatisch zur Teilnahme am Verfahren bei allen Partnern zugelassen. Für den Kunden entscheidend ist seine Vertragsbindung, die auf den vom jeweiligen Heimatunternehmen nach eigener Entscheidung herausgegebenen (((eTicket-Bezahlverfahren basiert. Hierfür stehen technisch und vertraglich zur Auswahl:
- Eine Kontobindung
- Guthaben anonym voraus bezahlt (prepaid, PEB)
- Guthaben vorausbezahlt mit Vertragsbindung (prepaid – PEB autoload)
- Lastschriftabrechnung (postpaid, POB).
- Ein Werteinheitenspeicher (WES/WEB) als „elektronische Streifenkarte“
Nicht alle dieser Bezahlvarianten müssen in jedem Verkehrsunternehmen oder jedem Verbund herausgegeben werden. Allerdings sollte jede Region mindestens eine davon immer ausgeben. Akzeptiert werden sollen die (((eTicket-Bezahlverfahren überall dort, wo Kunden Tickets als Gelegenheitskunden erwerben können oder Leistungen in In-/Out-Systemen in Anspruch nehmen können. Die Zeiträume bis zur allgemeinen Akzeptanz werden mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Verkehrsunternehmen und dem Maß der für den Kunden notwendigen Interoperabilität in Einklang gebracht.